Die spanische Regierung hat diese Woche den Startschuss für die Verteilung minderjähriger Migranten von den Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla auf andere autonome Gemeinschaften gegeben. Ein Dekret, das die Anzahl der Aufnahmeplätze für jede Region festlegt, soll in Kürze verabschiedet werden.
Zusätzlich wird die Regierung die Kontingenzlage in Gebieten mit dreifacher Auslastung ihrer Aufnahmekapazitäten, wie auf den Kanaren und in Ceuta, anerkennen. Dies ermöglicht die Verlegung der dort betreuten Kinder in andere Gemeinschaften.
Verteilung von Migrantenkindern auf den Kanaren
Die Maßnahme ist Teil eines von den Kanaren geforderten Mechanismus zur verpflichtenden Umverteilung zwischen den Regionen. Diese wurde nach monatelanger Verzögerung aufgrund des Widerstands der PP und einem Abkommen mit Junts durch eine Reform des Ausländergesetzes im März eingeführt und im April vom Kongress bestätigt.
Das Ziel ist es, die Aufnahmelast der Grenzregionen zu verringern, indem etwa 3000 minderjährige Migranten innerhalb eines Jahres auf das gesamte Land verteilt werden. Ab September müssen alle unbegleiteten minderjährigen Migranten, die in überlastete Gebiete kommen, innerhalb von 15 Tagen in andere Regionen verlegt werden.
Finanzierung und rechtliche Herausforderungen
Zur Umsetzung dieses Mechanismus sind zwei Regierungsdekrete erforderlich: Eines vom 22. Juli, das das Transferprotokoll beschreibt, und ein weiteres, das die ordentliche Aufnahmekapazität jeder Region definiert. Die Verteilung soll am 28. beginnen, auch wenn die ersten Transfers noch nicht sofort erfolgen werden, da jeder Fall individuell geprüft wird.
Parallel dazu hat die Regierung mit der Verlegung von 1000 asylsuchenden Minderjährigen begonnen, die gemäß einer Anordnung des Obersten Gerichtshofs in staatlichen Einrichtungen auf dem Festland betreut werden sollen.
Der kommende Dienstag wird ein weiteres Dekret verabschiedet, das die reguläre Kapazität jeder Region festlegt. Diese Kapazität bestimmt, wie viele Migranten jede Region aufnehmen muss. Faktoren wie Bevölkerungszahl, Pro-Kopf-Einkommen und Arbeitslosenquote fließen in die Berechnungen ein.
Im Juli schätzte die Regierung, dass Andalusien, Madrid und die Comunidad Valenciana die meisten jungen Menschen aufnehmen würden. Weitere Regionen wie Castilla-La Mancha und Galicia folgen.
Für die Umsetzung der Verteilung sind 100 Millionen Euro vorgesehen. Das Jugend- und Kinderministerium übernimmt die Kosten für die Transfers und die ersten drei Monate der Unterbringung. Regionen mit Überbelegung, wie die Kanaren, sollen finanziell entschädigt werden.
Elf autonome Gemeinschaften haben gegen das System Einspruch erhoben, darunter auch die von der PP regierten Regionen und Castilla-La Mancha. Die Balearen haben beim Obersten Gerichtshof eine Aussetzung des Verteilungssystems beantragt. Trotz dieser rechtlichen Schritte erinnert die Zentralregierung daran, dass alle Regionen das Gesetz einhalten müssen, solange es in Kraft ist.



