Richter Juan Carlos Peinado hat Begoña Gómez, Ehefrau des spanischen Regierungschefs, wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt. Hintergrund ist die Anstellung ihrer Beraterin Cristina Álvarez im Amtssitz Moncloa. Peinado hat Gómez für Mittwoch, 11. September, um 10.30 Uhr zur Vernehmung vorgeladen, wie aus einem am Montag erlassenen Beschluss hervorgeht.
Bislang ermittelte das Madrider Ermittlungsgericht Nummer 41 gegen Gómez wegen mutmaßlicher Einflussnahme, Korruption im Geschäftsverkehr, unrechtmäßiger Aneignung einer Marke und unbefugter Berufsausübung. Die neue Anklage wegen Veruntreuung steht im Zusammenhang mit der Einstellung von Álvarez. Die Ermittlungen laufen weiter in vier Richtungen: mutmaßliche Einflussnahme zugunsten des Unternehmers Barrabés, Gómez‘ Leitung einer Universitätsspezialprofessur und zweier Masterstudiengänge an der Complutense, angebliche unrechtmäßige Aneignung von Software durch Gómez sowie die Ernennung von Álvarez zur Beraterin.
Anklage gegen Begoña Gómez auf Teneriffa
Auch Álvarez muss sich als Beschuldigte verantworten und ist für Dienstag, 10. September, um 11 Uhr geladen. Sie hatte bereits als Zeugin und Beschuldigte ausgesagt, wobei das Madrider Provinzgericht im Juni nur ihre Aussage als Beschuldigte zuließ. Damit bestätigte das Gericht die Verdachtsmomente gegen sie wegen mutmaßlicher Einflussnahme.
Die erneute Vorladung von Álvarez erfolgte nach Vorgabe des Provinzgerichts, das die Ermittlungen auf konkrete Verantwortlichkeiten lenken und die Verdachtslage gegen die Beraterin präzisieren ließ.
Ermittlungen zu Veruntreuung öffentlicher Gelder
Zur Begründung der Anklage gegen Gómez und Álvarez zitiert der Richter einen Beschluss des Provinzgerichts: Die persönliche Freundschaft sei maßgeblich für Álvarez‘ Ernennung zur Vertrauensperson gewesen und habe dazu gedient, die privaten Aktivitäten von Begoña Gómez zu fördern. Dies könne eine Zweckentfremdung öffentlicher Mittel zugunsten privater Interessen bedeuten, zumal die Position in einer institutionellen Machtstruktur angesiedelt sei, die die Einflussmöglichkeiten der Regierungspräsidentschaft verstärke.
Richter Peinado hält es daher für geboten, Gómez und Álvarez als Beschuldigte wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder zu laden. Die Entscheidung markiert eine Kehrtwende gegenüber dem Stand vom Mai, als lediglich der Regierungsdelegierte in Madrid, Francisco Martín Aguirre, wegen der Einstellung von Álvarez angeklagt wurde. Damals hatte Peinado eine Verantwortung von Gómez und Álvarez für das Auswahlverfahren noch ausgeschlossen.
Weitere Ermittlungen im Umfeld der spanischen Regierung
Im aktuellen Beschluss weist Peinado zudem darauf hin, dass sein Gericht bislang keine Mitteilung über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erhalten habe, wonach das Verfahren gegen Präsidialminister Félix Bolaños wegen der Ernennung von Álvarez eingestellt wurde. „Es liegt dem Gericht bisher keine Kopie vor“, betonte der Ermittlungsrichter mit Blick auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 15. Juli.