Das Gericht der Audiencia Nacional hat den Einspruch von zwei Männern abgelehnt, die nach dem Fund von 2,2 Tonnen Kokain auf einem Segelschiff zu Haftstrafen von zwölf Jahren und sechs Monaten sowie zehn Jahren verurteilt worden sind. Die Polizei hatte das Schiff im August 2023 zum Hafen von Las Palmas de Gran Canaria gebracht. Beide Verurteilte müssen Geldstrafen in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro zahlen, was dem Doppelten des Wertes der beschlagnahmten Drogen entspricht.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die große Menge der transportierten Drogen, die Nutzung eines Schiffes zu diesem Zweck und die Tatsache, dass einer der Angeklagten bereits wegen eines ähnlichen Delikts vorbestraft war.
Kokain-Schmuggel vor Gran Canaria
Einer der Festgenommenen reiste am 10. Juni 2023 nach Brasilien, blieb dort 33 Tage und kehrte am 15. Juli zurück. Am 25. Juli brach er mit einer unter polnischer Flagge fahrenden Yacht in den Atlantik auf, wechselte später auf eine niederländische Flagge und schaltete das Ortungssystem ab.
Rund 1200 Seemeilen vor den Kanaren wurde das Schiff gestoppt. Ermittler gingen davon aus, dass die Drogen in Küstennähe auf ein anderes Schiff umgeladen werden sollten, das nach Valencia fahren und die Ware in Europa verteilen sollte.
Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Vorgehens
Am Donnerstag um 6 Uhr morgens erfolgte das Boarding. Bei der ersten Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte 89 Sporttaschen mit jeweils 25 Ein-Kilogramm-Paketen Kokain. Der Marktwert betrug fast 36.000 Euro pro Paket, die Reinheit lag bei 93 Prozent.
Da das Schiff in schlechtem Zustand war, wurde es versenkt. Die beiden Angeklagten und die Drogen brachte die Polizei anschließend in den Hafen von Las Palmas de Gran Canaria.
Kommunikationsmittel und internationale Ermittlungen
Im Schiff entdeckten die Ermittler verschiedene Geräte, mit denen die Angeklagten Kontakt zu weiteren Mitgliedern einer etwa zehnköpfigen Organisation in mehreren Ländern hielten.
Die Verteidigung argumentierte, dass die Behörden keine Genehmigung des Flaggenstaats für das Boarding eingeholt hätten. Das Gericht entschied jedoch, dass dieser Umstand die Ermittlungen und die Beweislage nicht beeinträchtige.






