Die Guardia Civil in Costa Teguise auf Lanzarote hat am Dienstag einen 30-jährigen Mann wegen Vortäuschens einer Straftat festgenommen. Der Mann hatte zuvor angezeigt, in der belebten Avenida del Mar Opfer eines Raubüberfalls mit Gewalt geworden zu sein.
Nach eigenen Angaben sei er nach dem Aussteigen aus einem Bus und vor Beginn einer sportlichen Aktivität auf offener Straße von drei Personen überrascht worden. Einer der mutmaßlichen Täter habe eine Schusswaffe, die beiden anderen jeweils ein Messer mit etwa zehn Zentimetern Klingenlänge bei sich getragen.
Festnahme nach falscher Anzeige auf Lanzarote
Der Anzeigenerstatter erklärte, einer der Angreifer habe ihm die Waffe gegen die Brust gedrückt. Die Täter hätten ihm daraufhin sein Mobiltelefon und rund 15 Euro Bargeld abgenommen. Nach dem Vorfall habe er sich in ein nahegelegenes Hotel begeben, um Hilfe zu suchen, und anschließend Anzeige erstattet.
Beamte der Bürgerbetreuung bemerkten jedoch Widersprüche in der Schilderung des Festgenommenen. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten wurden Ermittler hinzugezogen.
Ermittlungen der Guardia Civil bringen Wahrheit ans Licht
Die Ermittler befragten zunächst das Personal umliegender Hotels. Dabei stellte sich heraus, dass niemand zur angegebenen Zeit in den Einrichtungen Hilfe gesucht hatte. Parallel dazu wurden Videoaufnahmen ausgewertet, die den Verbleib des angeblich geraubten Mobiltelefons klärten.
Die Aufnahmen belegten, dass der Mann sein Telefon im Bus vergessen hatte. Eine andere Fahrgästin fand das Gerät und übergab es dem Fahrer, der es nach Vorschrift an der Busstation abgab. Der Beschuldigte holte das Mobiltelefon dort einige Stunden nach seiner Anzeige wieder ab, informierte die Guardia Civil jedoch nicht über diesen Umstand.
Gerichtliche Konsequenzen für den Beschuldigten
Der Festgenommene wurde dem Amtsgericht Nr. 4 in Arrecife vorgeführt. Laut Artikel 457 des spanischen Strafgesetzbuchs droht Personen, die eine Straftat vortäuschen oder eine nicht existierende Anzeige erstatten, eine Geldstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten.