Auf Gran Canaria steht aktuell eine fünfköpfige Bande vor Gericht, die im Januar 2019 ein Paar entführt und ausgeraubt hat. Die Staatsanwaltschaft fordert für zwei Angeklagte jetzt bis zu 31 Jahre Haft. Der Bande wird neben Entführung auch Körperverletzung, Raub mit Gewalt u. a. zur Last gelegt.
Die Beschuldigten fuhren in der Nacht des 20. Januar 2019 mit einem Auto in den Bereich des Friedhofs Pozo Izquierdo (Santa Lucía de Tirajana), wo sie auf den Wagen des Paares warteten. Als das Auto auftauchte, versperrten sie ihm mit ihrem Fahrzeug den Weg, stiegen aus und gaben sich als Polizisten aus.
Dabei trugen sie dunkle Kleidung und Sturmhauben und zeigten eine Art Polizeimarke. Sie zwangen den Fahrer auszusteigen und schlugen ihm ins Gesicht und in die Seite, was zu verschiedenen Verletzungen führte.
Als nächstes steckten die Angeklagten den Mann in den Kofferraum seines Fahrzeugs und fesselten seine Hände. Die Frau wurde gezwungen, im Auto zu bleiben und den Kopf auf ihre Knie zu legen.
Nachdem sie dem Mann die Hausschlüssel und seine Brieftasche mit 800 Euro abgenommen hatten, fuhren sie mit dem Auto des Opfers zu einem Gelände in La Montañeta in Las Palmas. Dort passte einer auf die Insassen auf, während die anderen mit ihrem Wagen zu dem Haus in Vecindario fuhren.
Die Angeklagten seien mit den Schlüsseln in das Haus eingedrungen und hätten 34.000 Euro Bargeld, mehrere alte Münzen und ein Silberarmband eingesteckt. Dabei seien sie von den Kindern des Paares überrascht worden.
Nach Entführung auf Gran Canaria. 31 Jahre Haft für zwei der fünf Bandenmitglieder gefordert.
Auch hier gaben sie sich als Polizisten aus und zeigten ihre Polizeimarken. Sie stahlen ihre Mobiltelefone und schlugen einem ins Gesicht. Anschließend flüchteten sie wieder nach La Montañeta und ließen die Eltern frei.
Zwei der Angeklagten sitzen wegen dieser Vorfälle seit November 2020 in Haft, ein weiterer von ihnen seit Juli 2021. Während einem der Angeklagten auf Antrag der Staatsanwaltschaft 30 Jahre Gefängnis drohen, wurden für die beiden anderen Freiheitsstrafen von bis zu 31 Jahren beantragt. Die beiden anderen müssen mit Haftstrafen von bis zu 29 Jahren rechnen.