Die Vereinigung der unabhängigen Staatsanwälte (APIF) hat beim Obersten Gericht beantragt, Álvaro García Ortiz nach Eröffnung des Hauptverfahrens vorläufig als Generalstaatsanwalt zu suspendieren. Hintergrund ist, dass die Berufungskammer am Dienstag die Anklage gegen García Ortiz bestätigte. Sie sieht es als erwiesen an, dass er persönlich die Weitergabe von Informationen über das Steuerstrafverfahren gegen Alberto González Amador, den Lebensgefährten der Madrider Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso, veranlasst und koordiniert hat.
In einem Schreiben, das Europa Press vorliegt, argumentierte die APIF, die Suspendierung sei notwendig, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Sollte García Ortiz während der Hauptverhandlung weiterhin Generalstaatsanwalt bleiben, wäre er Vorgesetzter des zuständigen Staatsanwalts und könnte diesem Anweisungen erteilen.
Vorwurf der Geheimnisweitergabe gegen Generalstaatsanwalt García Ortiz
Die APIF warnte, dies würde zu einer inakzeptablen Verzerrung führen: Der beauftragte Staatsanwalt würde nicht im Sinne der Rechtspflege, sondern im Interesse des Angeklagten handeln. Um eine solche Situation zu verhindern, die die Prinzipien der Staatsanwaltschaft gefährde, forderte die Vereinigung die vorläufige Suspendierung von García Ortiz.
Die APIF betonte, die Entscheidung über die Suspendierung dürfe nicht an andere Mitglieder der Staatsanwaltschaft delegiert werden. García Ortiz könne als Betroffener nicht selbst über seine Suspendierung entscheiden und müsse sich wegen eines direkten Interesses am Verfahren enthalten.
Oberstes Gericht bestätigt Anklage gegen García Ortiz
Nach Ansicht der APIF ist das Oberste Gericht für die Suspendierung zuständig. Es sei widersprüchlich, wenn der Ermittlungsrichter zwar Maßnahmen wie Untersuchungshaft oder Vermögenssperren anordnen könne, nicht aber eine vorläufige Suspendierung eines bereits Angeklagten.
Am Dienstag bestätigte die Berufungskammer die Entscheidung des Richters Ángel Hurtado, García Ortiz wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat anzuklagen. Die Anklage fordert bis zu sechs Jahre Haft. Die Richter Andrés Palomo, Eduardo de Porres und Julián Sánchez Melgar wiesen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft, vertreten durch García Ortiz, mehrheitlich ab. Palomo gab dabei ein Sondervotum ab.
Freispruch für Leiterin der Staatsanwaltschaft Madrid
Im selben Beschluss hob das Gericht einstimmig die Anklage gegen die Leiterin der Staatsanwaltschaft Madrid, Pilar Rodríguez, auf und stellte das Verfahren gegen sie ein. Sie habe García Ortiz über die Ermittlungen gegen González Amador berichten müssen und sei daher entlastet.
Die APIF fordert für García Ortiz eine Verurteilung zu sechs Jahren Haft und zwölf Jahren Berufsverbot wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit fortgesetztem Geheimnisverrat.