Die Verteidigung des ehemaligen PSOE-Organisationssekretärs Santos Cerdán hat beim spanischen Verfassungsgericht beantragt, die seit Sonntag geltende Untersuchungshaft auszusetzen. Sie begründet das Gesuch mit der Bedeutung der betroffenen Grundrechte.
Im eingereichten Verfassungsbeschwerdeverfahren argumentiert Cerdáns Anwaltsteam, dass dessen Grundrechte auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit, das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, sowie das Recht auf Verteidigung verletzt worden seien. Die Verteidigung betonte, Cerdán habe sich stets vorbildlich gegenüber der Justiz verhalten.
Untersuchungshaft für Santos Cerdán auf Grundlage des ‚Fall Koldo‘
Richter Leopoldo Puente vom Obersten Gerichtshof hatte Cerdán am Sonntag im Rahmen des sogenannten ‚Fall Koldo‘ in Untersuchungshaft genommen. Am Dienstag vergangener Woche wies der Richter einen Antrag auf Haftentlassung zurück. Er begründete dies mit dem Risiko der Beweisvernichtung, der Manipulation von Zeugen und der möglichen Verschiebung verborgener Gelder. Puente sah starke Hinweise auf eine führende Rolle Cerdáns in einem mutmaßlichen Korruptionsnetzwerk, das für öffentliche Auftragsvergaben Provisionen verlangt haben soll.
Die Verteidigung widersprach dem Vorwurf und erklärte, Cerdán sei Opfer einer „Vermutung der Unredlichkeit“. Sie wies das Risiko der Beweisvernichtung zurück und beantragte bei einer Anhörung die Aufhebung der Untersuchungshaft im Gefängnis Soto del Real in Madrid.
Verteidigung hebt Cerdáns Kooperation mit der Justiz hervor
Im aktuellen Verfassungsbeschwerdeverfahren betont Cerdáns Anwaltsteam, dass ihr Mandant nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend sein Abgeordnetenmandat niedergelegt habe. Im Gegensatz zum ehemaligen Verkehrsminister José Luis Ábalos habe Cerdán so seine Befragung als Beschuldigter erleichtert. Die Anwälte Benet Salellas und Jacobo Teijelo erklärten, Cerdán habe sich stets kooperativ und verantwortungsbewusst verhalten und alle öffentlichen Ämter niedergelegt, um weder die Politik noch das laufende Verfahren zu beeinflussen.
Die Verteidigung kritisierte, dass Cerdán im Gegensatz zu Ábalos oder dessen früherem Berater Koldo García strenger behandelt werde, obwohl diese nach Ansicht der Anwälte über mehr Einfluss verfügen könnten. Während Cerdán sämtliche Ämter abgegeben habe, halte Ábalos weiterhin öffentliche Funktionen inne.
Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungshaft und deren Dauer
Die Anwälte argumentierten weiter, die Untersuchungshaft sei mit dem Risiko der Beweisvernichtung begründet worden. Sie betonten, das Risiko eines irreparablen Schadens bestehe, falls das Verfassungsgericht erst nach Ablauf der maximalen Haftdauer von sechs Monaten entscheide. Die Verteidigung stellte infrage, ob die Untersuchungshaft gerechtfertigt sei, solange keine illegalen Vermögenswerte gefunden worden seien.
Die Anwälte warfen auf, ob Cerdán die gesamte maximale Haftdauer absitzen müsse, nur weil keine illegalen Gelder auftauchten. Sie stellten zudem die Frage, ob die Haftdauer von den Ressourcen der ermittelnden Guardia Civil abhänge. Sie verwiesen auf frühere Fälle, in denen eine Haftstrafe ausgesetzt wurde, weil die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde erst nach Verbüßung der Strafe zu erwarten war.
Verteidigung fordert sofortige Aussetzung der Untersuchungshaft
Angesichts der Arbeitsbelastung des Verfassungsgerichts und der langen Bearbeitungszeiten für Verfassungsbeschwerden betonten die Anwälte, dass eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Haft nach sechs Monaten gegenstandslos werde. Sie forderten daher eine sofortige Aussetzung der Untersuchungshaft, um die Grundrechte Cerdáns zu schützen und die Effektivität eines möglichen Urteils sicherzustellen.











