Das oberste spanische Gericht hat die Strafanzeigen gegen Regierungschef Pedro Sánchez und sechs Minister wegen angeblicher Untätigkeit bei der Unwetterkatastrophe in Valencia im Oktober 2024 eingestellt. Die Strafkammer des Tribunal Supremo entschied, dass die vorgebrachten Vorwürfe keinen Straftatbestand erfüllen.
In dem Beschluss, der Europa Press vorliegt, betonte das Gericht: „Die Ermessensentscheidungen eines Regierungschefs können nicht zur strafrechtlichen Verantwortung führen, nur weil die gewählte Option als weniger geeignet oder effektiv angesehen wird.“
Tribunal Supremo sieht keine Straftat bei Valencia-Unwetter
Die Anzeigen richteten sich neben Sánchez auch gegen Vizepräsidentin María Jesús Montero, Justizminister Félix Bolaños, die ehemalige Umweltministerin Teresa Ribera, Innenminister Fernando Grande-Marlaska, Minister für Territorialpolitik Ángel Víctor Torres und Verteidigungsministerin Margarita Robles. Auch weitere Behördenvertreter wie der Präsident der Generalitat Valenciana, Carlos Mazón, sowie die Präsidenten der Wasserbehörden von Júcar und Turia und die Chefin des Wetterdienstes AEMET wurden angezeigt. Für diese Personen erklärte sich das Gericht jedoch für unzuständig, da sie nicht vor dem Tribunal Supremo immun sind.
Das Gericht stellte fest, dass in keiner der geprüften Anzeigen eine untrennbare Verbindung zwischen den Ermittlungen gegen nicht immunisierte und immunisierte Personen behauptet oder nachgewiesen werde. Die Entscheidung gelte daher nur für die vor dem Tribunal Supremo angezeigten Regierungsmitglieder. Sollte das zuständige Amtsgericht in Catarroja Hinweise auf Straftaten durch Immunisierte finden, könne es einen begründeten Bericht an das oberste Gericht senden.
Unwetter in Valencia forderte mehr als 200 Todesopfer
Die Richter verwiesen darauf, dass das Gericht in Catarroja eine umfassende Untersuchung der Ereignisse leite. Der zuständige Richter verfüge über einen privilegierten Kenntnisstand, etwa zu den Abläufen bei den Notdiensten, den verfügbaren Informationsquellen wie AEMET, SAIH oder 112, sowie zu den genauen Todes- und Verletzungsumständen.
Die Anzeigen bezogen sich auf die Unwetterkatastrophe am 29. und 30. Oktober, bei der in Teilen der Provinz Valencia mehr als 300 Liter Regen pro Quadratmeter fielen. Es kam zu massiven Überschwemmungen und zerstörerischen Strömungen, die mehr als 200 Todesopfer und zahlreiche Sachschäden forderten.
Keine strafrechtliche Verantwortung für politische Entscheidungen
Das Gericht betonte, dass die Tragweite der Katastrophe zwar zu besonderer Betroffenheit führe, dies jedoch die strafrechtliche Bewertung nicht beeinflusse. Die Anzeigen gegen die Regierungsmitglieder stützten sich auf den Vorwurf einer erhöhten Gefährdung durch das Naturereignis und einer abstrakten Vernachlässigung der Opfer.
Die Strafkammer stellte klar, dass das spanische Strafrecht keine strafrechtliche Verantwortung für die Ausübung eines Amtes kennt. Regierungshandeln sei von politischen Programmen und normativen Vorgaben geprägt und könne Unzufriedenheit hervorrufen. Daraus folge jedoch keine automatische strafrechtliche Haftung. Eine eventuelle administrative Verantwortung bedeute nicht zwangsläufig eine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Anzeigen ohne konkrete Beschreibung individueller Handlungen oder spezifischer Kausalzusammenhänge seien daher abzuweisen.
Tribunal Supremo behält weitere Prüfung im Blick
Das Gericht hielt fest, dass eine strafrechtliche Bewertung nicht von Ausmaß und Folgen einer Katastrophe oder von politischer Kritik abhänge. Die Einstellung des Verfahrens bedeute keine Billigung möglicher Fehlentscheidungen mit gravierenden sozialen Folgen, solange diese keine strafrechtliche Relevanz hätten. Die Aufgabe der Kammer bestehe allein darin zu prüfen, ob die Anzeigen ausreichend Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Angezeigten enthielten.








