Die Handelskammer von Lanzarote und La Graciosa hat am Donnerstag eine Informationsveranstaltung zur „Subvención Cuota Cero“ des kanarischen Regierungsprogramms für neue Selbstständige durchgeführt. An dem Treffen in den Räumlichkeiten der Kammer nahmen der Präsident der Handelskammer, José Valle Martínez, der Vizeberater für Wirtschaft und Internationalisierung der Kanarischen Regierung, Gustavo González de Vega, sowie die Generaldirektorin für Selbstständige, Mónica Nuez Ramos, teil.
Im Verlauf der Veranstaltung erläuterten die Verantwortlichen die Details der sogenannten Cuota Cero. Diese Subvention ermöglicht es neuen Selbstständigen auf den Kanaren, die in den ersten zwölf Monaten gezahlten Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet zu bekommen. Die Maßnahme soll die Gründung von Unternehmen fördern und den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Subvención Cuota Cero auf Lanzarote vorgestellt
José Valle Martínez eröffnete die Veranstaltung und bedankte sich bei den Vertretern der Kanarischen Regierung für ihre Teilnahme. Er betonte: „Denn zu gründen ist nicht einfach: Es erfordert Einsatz, Ausdauer und wird oft mit begrenzten Mitteln angegangen.“ Außerdem erklärte er: „Wir von der Handelskammer sind überzeugt, dass solche Veranstaltungen unverzichtbar sind, weil es nicht genügt, dass es Hilfen gibt. Es ist wichtig, dass die Bürger sie kennen, verstehen und wissen, wie sie darauf zugreifen können.“
Der Vizeberater Gustavo González de Vega hob hervor: „Dieses Treffen hat dazu gedient, den Gründerinnen und Gründern eine wesentliche Information zu vermitteln: die Möglichkeit, die Kosten der Sozialversicherungs-Tarifpauschale im ersten Jahr dank der Cuota-Cero-Subvention abzudecken.“ Er unterstrich: „In einem unsicheren Umfeld wie dem, das Gründer erleben, ist es entscheidend, die nötigen Werkzeuge bereitzustellen.“ Laut González de Vega ist die Maßnahme bei neuen Selbstständigen sehr gut aufgenommen worden. Im Jahr 2024 seien mehr als 500 Anträge gestellt worden, von denen fast die Hälfte bereits bewilligt wurde.
Verfahren zur Antragstellung und Fristen
Mónica Nuez, Generaldirektorin für Selbstständige, erläuterte in ihrem Vortrag die Fristen und das elektronische Verfahren zur Beantragung der Förderung. Sie wies darauf hin: „Die Anträge müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf jedes Zwölfmonatszeitraums der jeweiligen Reduzierung oder Ermäßigung gestellt werden.“
Die Veranstaltung endete mit einer offenen Fragerunde, in der die Teilnehmenden ihre Anliegen direkt an die Referentin richten konnten. Damit erfüllte die Handelskammer ihr Ziel, einen praxisnahen und partizipativen Austausch zu ermöglichen.





