Der Interzentren-Ausschuss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt der Kanaren hat seine Besorgnis über das Auswahlverfahren zur neuen Leitung für Medien und Inhalte bei Radio Televisión Canaria geäußert. Das Gremium kritisierte, dass für die Führungsposition kein Hochschulabschluss in Journalismus oder Audiovisueller Kommunikation als Mindestanforderung verlangt wurde. Nach Angaben des Ausschusses müssen sich Bewerberinnen und Bewerber für eine Redakteursstelle bei der Anstalt grundsätzlich mit einem solchen Abschluss ausweisen. Daher sei es schwer nachvollziehbar, warum für eine leitende Funktion mit hoher Verantwortung und Einfluss auf die redaktionellen Inhalte geringere Maßstäbe angesetzt würden.
Der Ausschuss bemängelte zudem das Fehlen einer formellen internen Kommunikation über das Auswahlverfahren. Die Information über die Ausschreibung sei ausschließlich durch die Arbeitnehmervertretung publik geworden. Diese mangelnde Transparenz habe dazu geführt, dass sich nur eine einzige Person für die Stelle beworben habe, was bei einer so bedeutenden Ausschreibung als ungewöhnlich bewertet werde.
Forderung nach mehr Transparenz bei Radio Televisión Canaria
Der Interzentren-Ausschuss forderte mehr Transparenz bei der Besetzung von Vakanzen und der Schaffung neuer Positionen. Außerdem solle für entsprechende Führungspositionen ein passender Hochschulabschluss verpflichtend sein. Nach Ansicht des Gremiums würden weiterhin Stellen nach Ermessen vergeben, ohne die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen für interne Beförderungen zu beachten. Dies sei besonders problematisch, da es sich um ein Unternehmen handele, das mit öffentlichen Geldern finanziert werde.
Laut Ausschuss entstehe ein Widerspruch, wenn die Unternehmensleitung die Möglichkeit der willkürlichen Zuweisung von Aufgaben verteidige, während die Rechtsabteilung vor Gericht diese Praxis als Argument nutze, um Arbeitsrechte zu verweigern. Diese Inkohärenz mache eine dringende Überprüfung der internen Abläufe erforderlich.
Kritik an Auswahlverfahren auf den Kanaren
Der Ausschuss betonte, dass er keine Vorverurteilung der letztlich ausgewählten Person vornehmen wolle. Die Entscheidung solle auf objektiven Kriterien wie Leistung, Qualifikation und beruflicher Laufbahn beruhen, nicht auf Faktoren, die dem Gemeinwohl widersprechen.
Abschließend unterstrich das Gremium die Notwendigkeit einer unabhängigen, professionellen und hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf den Kanaren. Die Leitung müsse den gleichen Anforderungen genügen, die täglich an die Mitarbeitenden gestellt würden.
Die Erklärung wurde vom Interzentren-Ausschuss der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt der Kanaren am Mittwoch in Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria veröffentlicht.

