Das spanische Landwirtschaftsministerium hat die Einfuhr und den Transit von Weintrauben und Rebsamen auf die Kanarischen Inseln aus Ländern mit Phylloxera-Befall untersagt, ausgenommen sind Tafeltrauben. Diese Maßnahme soll den kanarischen Weinbau schützen und wurde auf Antrag der Regierung der Kanarischen Inseln erlassen, um das vitikulturelle Erbe der Inseln zu bewahren und die Verbreitung dieses schädlichen Organismus zu verhindern.
Narvay Quintero, der kanarische Minister für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährungssouveränität, begrüßte die Entscheidung als „unverzichtbare Maßnahme, um den Archipel vor der Einschleppung von Risikoelementen zu schützen“, in Übereinstimmung mit den phytosanitären Maßnahmen zur Kontrolle und Ausrottung dieses Insekts, die in der Anordnung der regionalen Regierung festgelegt sind.
Schutzmaßnahme für den Weinbau auf den Kanarischen Inseln
Die Veröffentlichung der ministeriellen Anordnung im Boletín Oficial del Estado (BOE) ist für Samstag, den 30. August, geplant, und sie soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Diese Regelung erfolgt auf Antrag der Kanaren, nachdem ein Phylloxera-Befall auf Teneriffa festgestellt wurde, bestätigt durch das Nationale Referenzlabor für die Identifizierung und Diagnose von phytopathogenen Nematoden und Arthropoden.
Quintero dankte der spanischen Regierung für ihre Bereitschaft und Reaktion auf diese Situation. Er betonte die Bedeutung der koordinierten Arbeit zwischen den Verwaltungen und dem kanarischen Weinsektor, die seit der Entdeckung des Organismus sofort, koordiniert und verantwortungsbewusst gehandelt haben, um ihn zu kontrollieren und auszurotten.
Phytosanitärer Status der Kanarischen Inseln
In Zusammenarbeit mit dem Cabildo von Teneriffa führt die Regierung der Kanarischen Inseln weiterhin Felduntersuchungen durch, um das Ausmaß des Insekts zu erfassen, und arbeitet an der Beseitigung und Behandlung der betroffenen Pflanzen. Zudem wird eine wichtige Informations- und Sensibilisierungsarbeit für Produzenten und die allgemeine Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit lokalen Verwaltungen geleistet.
Der Minister hob hervor, dass die Kanarischen Inseln über einen besonderen phytosanitären Status verfügen, der durch die Verordnung vom 12. März 1987 anerkannt ist. Diese Verordnung legt die phytosanitären Vorschriften für die Einfuhr, Ausfuhr und den Transit von Pflanzen und pflanzlichen Produkten für die Inseln fest, „die wir stärken müssen, um den Eintritt von Schädlingen zu verhindern“.