Die Gewerkschaft Intersindical Canaria hat den Gesundheitsdienst der Kanarischen Inseln aufgefordert, einheitliche Kriterien für den kostenlosen Zugang zu Fernsehsendungen für Patienten in den Krankenhäusern der Inseln festzulegen.
In einer Erklärung betonte die Gewerkschaft, dass der Zugang zu Fernsehen als grundlegendes Element der Unterhaltung und Information für hospitalisierte Patienten derzeit „eingeschränkt, ungleich und indirekt als Form der Zuzahlung für Gesundheitsleistungen interpretiert werden kann“.
Fernsehzuschlag in Krankenhäusern auf Teneriffa
Während Einrichtungen wie das Universitätskrankenhaus der Kanarischen Inseln und das Krankenhaus von Icod auf Teneriffa sowie das José Molina de Orosa Krankenhaus und das Inselkrankenhaus auf Lanzarote, das Allgemeine Krankenhaus von Fuerteventura Virgen de la Peña und das Allgemeine Krankenhaus von La Palma kostenlosen Zugang zu Fernsehen bieten, müssen Patienten im La Candelaria Krankenhaus auf Teneriffa oder den Universitätskrankenhäusern Insular-Materno Infantil und Dr. Negrín auf Gran Canaria, mit Ausnahme der Kinderstationen, etwa 3,80 Euro pro Tag für das Fernsehen zahlen.
Die Gewerkschaft bezeichnete dies als „ungerechtfertigtes Einnahmesystem“ im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, das die Gewinnmotive Dritter befriedige, indem es die erzwungene Anwesenheit von Personen aufgrund von Krankheit und ihrer verletzlichen Situation ausnutze.
Soziale und wirtschaftliche Barrieren
Intersindical Canaria hob hervor, dass viele Patienten aufgrund ihrer sozialen Bedingungen und wirtschaftlichen Prekarität nicht in der Lage seien, solche Dienste zu nutzen.
Am Allgemeinen Krankenhaus von La Palma sei zudem berichtet worden, dass aufgrund fehlender Ersatz- oder Wartungsdienste für diese Geräte eine erhebliche Anzahl von ihnen außer Betrieb sei. Patienten, die Fernsehen nutzen möchten, müssten ihre eigenen Geräte von zu Hause mitbringen.
Die Gewerkschaft betonte abschließend die Notwendigkeit, den Patienten auf den Kanarischen Inseln in allen Krankenhäusern freien und uneingeschränkten Zugang zu Fernsehsendungen zu gewähren, sowohl zu Unterhaltungs- als auch zu Informationszwecken.