Das Gericht in Las Palmas de Gran Canaria hat den vorläufigen Abschluss des Verfahrens gegen die Bürgermeisterin von Mogán, Onalia Bueno, bestätigt. Neben Bueno waren auch der erste stellvertretende Bürgermeister Mencey Navarro, mehrere städtische Bedienstete, der Unternehmer Luis Oller und dessen Firma Cornisa del Suroeste S.L. von dem Verfahren betroffen. Die Vorwürfe lauteten auf Amtsmissbrauch, Bestechung, Einflussnahme und Veruntreuung. Die Richter wiesen erneut die Beschwerde der Nebenklage zurück, die von Isabel Santiago, Stadträtin der NC-BC bis 2023, geführt wurde. Santiago hatte gegen die Entscheidung des Untersuchungsrichters vom Freitag Berufung eingelegt.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand eine gerichtliche Mediation zwischen der Stadtverwaltung Mogán und Cornisa del Suroeste. Das Abkommen war von der Stadtverwaltung ausgehandelt, vom Stadtrat bestätigt und gerichtlich genehmigt worden. Der neue Beschluss vom Mittwoch, der am Donnerstag den Beteiligten zugestellt wurde, bestätigte die Entscheidung der Ermittlungsrichterin, das Verfahren einzustellen. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für eine Fortsetzung des Strafverfahrens.
Gericht bestätigt Freispruch für Onalia Bueno auf Gran Canaria
Die Kammer hob besonders das Fehlen belastbarer Beweise seitens der Anklage hervor. Eine städtische Mitarbeiterin hatte lediglich bei der Polizei ausgesagt, jedoch nie vor der Ermittlungsrichterin, die sie als Beschuldigte geladen hatte. Ihr Bericht blieb damit eine rechtlich nicht verwertbare Anzeige.
Onalia Bueno zeigte sich über das Vorgehen von Nueva Canarias-Bloque Canarista irritiert. Sie erklärte: „Das Strafrecht ist nicht dazu da, politische Streitigkeiten auszutragen oder persönliche Rachefeldzüge zu unterstützen.“ Sie forderte die Mitglieder der Gruppierung in Mogán auf, das Justizsystem nicht länger für politische Zwecke zu missbrauchen. Für die Bürgermeisterin belegt der aktuelle Beschluss – ebenso wie fünf zuvor eingestellte Verfahren mit NC als Nebenkläger – eine „klare politische Verfolgung, die auf Vermutungen, Hypothesen und unbegründeten Anschuldigungen basiert“. „Die Justiz hat erneut einen plumpen Versuch widerlegt, eine legitime und transparente Verwaltungstätigkeit als Straftat darzustellen“, sagte Bueno.
Gerichtskosten für Isabel Santiago und Unternehmer
Isabel Santiago muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen, das sie gegen die Einstellung des Verfahrens angestrengt hatte. Auch Luis Oller und Cornisa del Suroeste werden zur Kostentragung verpflichtet, da sie einen endgültigen Freispruch beantragt hatten.