Die Universität von Las Palmas de Gran Canaria hat im Juni die fünfte Abschlussfeier des Studiengangs „Experte für Governance und Bürgerbeteiligung“ veranstaltet. Dieses Fachgebiet wird auf den Kanaren ausschließlich von der ULPGC in Zusammenarbeit mit dem Cabildo von Gran Canaria sowie im Baskenland angeboten. Es richtet sich an Studierende und Berufstätige aus unterschiedlichen Disziplinen wie Soziologie, Recht, Stadtplanung, Architektur, Wirtschaft, Ergotherapie und dem Management von Nachbarschaftsvereinen. Ziel ist es, spezialisiertes Wissen zu erwerben, um die jeweiligen Fachgebiete stärker auf Bürgerbeteiligung und Governance auszurichten.
Nach fünf Jahrgängen arbeiten immer mehr kleine Unternehmen und Freiberufler auf den Kanaren in diesem Bereich. Inzwischen werden partizipative Prozesse zunehmend kritisch analysiert – sowohl echte Beteiligung als auch bloße Slogans. Das Programm gilt als Beispiel für erfolgreichen Wissenstransfer zwischen Universität und öffentlicher Verwaltung auf Insel-Ebene.
Governance und Bürgerbeteiligung auf Gran Canaria
Der Begriff „Bürgerbeteiligung“ wird jedoch nicht immer mit Substanz gefüllt. Häufig dient er als rhetorisches Mittel oder bleibt ein symbolischer Akt. Trotz Fortschritten bestehen auf den Kanaren weiterhin erhebliche Herausforderungen: Digitale Kluften schließen Teile der Bevölkerung aus, es fehlt an systematischer Evaluation, die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse ist gering und der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf Entscheidungsprozesse bleibt begrenzt. Schätzungen zufolge führen lediglich rund 30 Prozent der auf Beteiligungsportalen eingetragenen Initiativen zu konkreten Maßnahmen.
Im universitären Rahmen werden zahlreiche Aspekte dieser Disziplin erforscht und diskutiert. Mein eigener Abschlussbericht konzentrierte sich auf die Gesetzgebung in den Kanaren, die Situation in den Cabildos und Rathäusern sowie in der Regionalregierung. Nach dem Vergleich mit anderen autonomen Regionen und angesichts des raschen sozialen und technologischen Wandels zeigte sich die Notwendigkeit einer neuen Gesetzgebung zu Transparenz und Bürgerbeteiligung auf den Kanaren.
Reformbedarf bei Transparenz und Beteiligung auf den Kanaren
Das kanarische Regionalparlament hat inzwischen den Prozess zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Bürgerbeteiligung und Transparenz eingeleitet, das die bestehenden Regelungen (Gesetz 5/2010 und Gesetz 12/2014) vereinheitlichen und modernisieren soll. Anfang des Jahres fand eine öffentliche Konsultation statt, die sich jedoch auf die Vorstellung der Idee beschränkte. Die Vorlage des eigentlichen Gesetzesentwurfs steht noch aus, sodass die Beteiligung der gesamten kanarischen Bevölkerung erst dann beginnen kann.
Angesichts fortbestehender Korruptionsfälle ist ein Wandel hin zu echter, transformativer Beteiligung und transparenter Verwaltung unumgänglich. Damit das neue Gesetz nicht wirkungslos bleibt, braucht es institutionellen und operativen Ehrgeiz. Dafür sind zentrale Reformschritte notwendig, die auf eine tatsächliche Veränderung abzielen.
Unabhängige Kontrolle und Professionalisierung auf den Kanaren
Ein erster Schritt wäre die Umwandlung des bisherigen Kommissariats für Transparenz der Kanaren – einer dem Parlament unterstellten Einzelinstanz – in eine wirklich unabhängige Transparenzbehörde. Zudem sollte ein Kanarischer Rat für Bürgerbeteiligung geschaffen werden. Auch das Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen und das Recht auf Bürgerbeteiligung müssen verbessert und aktualisiert werden. Die Regulierung von Interessengruppen als relevante Akteure in der Gestaltung öffentlicher Politik und die Verschärfung von Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die Vorschriften sind weitere wichtige Punkte.
Die Umsetzung ist auf den einzelnen Inseln unterschiedlich weit fortgeschritten: Während Teneriffa und Gran Canaria bei der Bürgerbeteiligung vorangehen, erfüllen andere Inseln lediglich die Mindestanforderungen des Gesetzes. Ein verstärkter Einsatz in allen acht Inseln und 88 Gemeinden der Kanaren bleibt entscheidend.
Abschließend ist hervorzuheben, dass die Professionalisierung der Bürgerbeteiligung durch die Stärkung und Ausweitung von Initiativen wie dem Expertenkurs für Governance und Bürgerbeteiligung an der ULPGC erfolgen sollte.
Letztlich kann Bürgerbeteiligung und Transparenz nur dann mehr sein als politische Dekoration, wenn Kontrollorgane echte Unabhängigkeit genießen, stabile Beteiligungsstrukturen geschaffen, lokale Rechtsrahmen vereinheitlicht und das öffentliche Management professionalisiert werden. Nur so werden sie zu wirksamen Instrumenten zur Stärkung der Demokratie auf den Kanaren.