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    Lanzarote Nachrichten 19. August 20252 Min. Lesedauer

    Oberster Gerichtshof bestätigt Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs auf Lanzarote

    Lanzarote Nachrichten PH 1
    Die Küste von Lanzarote. Foto: Archivbild

    Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Verurteilung eines Mannes von Lanzarote zu zwölf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Euro wegen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs an der Tochter seiner Partnerin bestätigt. Die Taten betrafen das Mädchen, das 2008 geboren wurde, und ereigneten sich wiederholt in den Jahren 2016 und 2017 in zwei gemeinsam bewohnten Familienwohnungen. Die Betroffene berichtete von einem weiteren Vorfall im Alter von drei Jahren, was das Gericht jedoch als Transkriptionsfehler wertete.

    Da die Übergriffe vor Inkrafttreten des sogenannten ‚Nur Ja heißt Ja‘-Gesetzes stattfanden, wurden sie als Missbrauch und nicht als sexuelle Gewalt eingestuft. Laut Urteil nutzte der Angeklagte jede Gelegenheit, in der er mit dem Kind allein war, für sexuelle Handlungen bis hin zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr aus.

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs auf Lanzarote bestätigt

    Das Gericht stellte fest, dass das Mädchen sich dem Angeklagten gefügt habe, da es ihm vertraute und er die Rolle des leiblichen Vaters übernommen hatte. Erst Jahre später zeigte die Betroffene die Taten an. In der ersten Instanz wurde festgestellt, dass die Aussagen des Opfers übereinstimmend und ohne Widersprüche erfolgten und kein Wunsch bestand, dem Angeklagten zu schaden.

    Die Mutter des Mädchens bestritt, einen der Vorfälle beobachtet zu haben. Die unterschiedliche Altersangabe bei Beginn der Übergriffe – einmal acht, einmal drei Jahre – wurde als Fehler bei der Protokollierung bewertet. Das Opfer konnte keine Videoaufnahmen der Taten vorlegen, da ihr Handy ins Wasser gefallen sei. Zudem berichtete die Tochter einer Freundin der Mutter, der Angeklagte habe auch sie angegriffen.

    Gericht weist Einwände des Angeklagten zurück

    Vor dem Obersten Gerichtshof argumentierte der Verurteilte, die Beweislage sei unzureichend und nicht objektiv, die Anzeige sei erst vier Jahre nach den Taten erfolgt und die Betroffene habe stets gute schulische Leistungen gezeigt. Er verwies darauf, dass es keine Videos gebe, keine gynäkologischen Beweise vorlägen und das psychologische Gutachten erst fünf Jahre später erfolgte.

    Das Gericht stellte klar, dass das Gutachten lediglich dazu diente, psychische Erkrankungen oder Fantasien auszuschließen, und nicht in das Urteil einfloss. Neben der Haft- und Geldstrafe darf sich der Verurteilte nach seiner Entlassung für 20 Jahre nicht der Geschädigten nähern.

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