Die spanische Regierung hat den Beginn der Verlegung von acht unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern von den Kanaren auf das Festland beschlossen. Das erste Kontingent besteht aus besonders schutzbedürftigen Jugendlichen, deren Auswahl nach Angaben des Ministeriums für Integration, Sozialversicherung und Migration auf einer individuellen Bewertung basiert. Damit setzt die Regierung eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs um, die bereits seit fünf Monaten besteht.
Die Entscheidung fiel nach einer interministeriellen Sitzung zwischen der Zentralregierung und der Regionalregierung des Archipels, die regelmäßig dienstags stattfindet. Ziel ist es, die Vorgaben des Obersten Gerichtshofs zeitnah umzusetzen und die Situation der unbegleiteten Minderjährigen zu verbessern.
Unbegleitete minderjährige Migranten auf Teneriffa werden verlegt
Der Plan sieht vor, künftig wöchentlich zwei Transfers mit jeweils 15 bis 20 Minderjährigen durchzuführen. Die Auswahl erfolgt unter Mitwirkung der Organisation Engloba auf den Kanaren und der Staatsanwaltschaft, um die Bedürfnisse und das Wohl der Jugendlichen zu gewährleisten.
Bisher haben die Behörden ein staatliches Aufnahmezentrum in Las Palmas, bekannt als Canarias 50, eingerichtet. Dort wurden bereits mehr als 140 Minderjährige vorübergehend untergebracht, bis ihre Weiterverteilung erfolgt. Das staatliche Programm sieht eine Finanzierung von 40 Millionen Euro für insgesamt 1200 Aufnahmeplätze auf dem Festland vor, von denen 750 bereits mit Partnerorganisationen abgestimmt sind.
Madrid nimmt nicht an Aufnahmeprogramm für Kanaren-Minderjährige teil
Das Ministerium für Integration, Sozialversicherung und Migration teilte mit, dass die Autonome Gemeinschaft Madrid wegen fehlender Nutzungsmöglichkeiten des Zentrums in Pozuelo de Alarcón nicht am Verfahren teilnimmt. Andere Regionen hätten jedoch Bereitschaft zur Aufnahme signalisiert.
Die Zentralregierung betont, dass die Transfers in kleinen Gruppen erfolgen und die staatlichen Ressourcen auf verschiedene Regionen verteilt werden. Dabei sollen die Prinzipien der Integrität, des Wohlergehens und des Kindeswohls stets eingehalten werden.
Weitere Verlegungen von Minderjährigen von den Kanaren geplant
Mit dem Beginn der ersten Verlegung setzt die Regierung einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Gerichtsentscheidung. In den kommenden Monaten ist ein umfassender Zeitplan für weitere Umverteilungen vorgesehen.