Die Regierung der Kanaren hat mehr als 1,55 Millionen Euro bereitgestellt, um die Energiearmut bei bedürftigen Familien auf den Inseln zu lindern. Die endgültige Entscheidung veröffentlichte die Direktion für Soziale Dienste und Migration, die dem Ministerium für Soziales, Gleichstellung, Jugend, Kindheit und Familie untersteht, im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC). Damit wird der sogenannte ‚Bono Social Térmico‘ für das Jahr 2023 finanziert, von dem 35.624 Familien auf dem Archipel profitieren.
Personen, deren Kontonummer im Anhang der Resolution leer bleibt, müssen ihre Bankverbindung nachreichen und einen Nachweis über die Kontoinhaberschaft beifügen. Dies ist über die elektronische Plattform der Kanarenregierung oder in einer der zugelassenen Registrierungsstellen möglich. Sollte die angegebene Kontonummer fehlerhaft sein oder sich geändert haben, ist ein entsprechendes Formular zur Datenänderung oder zum Verzicht auszufüllen.
Bono Social Térmico auf Teneriffa entlastet Haushalte
Elisabeth Santana, Direktorin der Abteilung für Soziale Dienste und Migration, erklärte: „Der Bono Social Térmico ist eine direkte Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Familien, um die Kosten für Energie im Haushalt zu kompensieren.“ Die Höhe der Hilfe liegt je nach Klimazone zwischen 25 und 124 Euro. In kälteren Regionen fällt die Unterstützung höher aus. Für besonders vulnerable Haushalte erhöht sich der Betrag um 60 Prozent, sodass mindestens 40 Euro ausgezahlt werden.
Der Bono Social Térmico ergänzt den Stromsozialtarif, von dem laut Angaben des Ministeriums für den ökologischen Wandel und demografische Herausforderung zum Stichtag 30. Juni 2025 mehr als 45.459 Menschen auf den Kanaren profitieren.
Verfahren und Fristen für den Sozialbonus auf den Kanaren
Eine Antragstellung für den Bono Social Térmico ist nicht erforderlich. Die Energieversorger übermitteln jährlich die Daten der Empfänger des Stromsozialtarifs, auf deren Grundlage die Liste der Begünstigten erstellt wird. Die Vergabe des Bonus ist im Königlichen Dekretgesetz 15/2018 vom 5. Oktober geregelt. Dabei werden der Grad der Bedürftigkeit und die klimatischen Bedingungen des Wohnorts berücksichtigt.
Die Frist für Nachbesserungen oder Verzicht begann am Montag, 4. August, und endet am kommenden Sonntag. Die Generaldirektion für Soziale Dienste weist darauf hin, dass Kontoinhaber und Begünstigter identisch sein müssen. Für die Übermittlung der Unterlagen stehen entsprechende Online-Formulare zur Verfügung.