Die Regierung der Kanarischen Inseln und das Cabildo von Teneriffa haben gemeinsam Maßnahmen zur Eindämmung eines Befalls mit der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae) ergriffen. Das schädliche Insekt wurde Ende Juli in einer Pergola eines privaten Gartens sowie auf angrenzenden, halb verlassenen Flächen im Valle de Guerra in der Gemeinde La Laguna entdeckt. Um die Ausbreitung zu verhindern, entfernten die Behörden umgehend befallene Pflanzen samt Wurzeln und leiteten weitere phytosanitäre Maßnahmen ein.
Zusätzlich richteten die Verantwortlichen eine Schutzzone um den Fundort ein. In diesem Bereich werden alle Weinberge, sowohl kommerzielle als auch private, kontrolliert. Dort kommen gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings zum Einsatz.
Reblaus-Befall auf Teneriffa: Maßnahmen und Information
Gleichzeitig finden Informationsveranstaltungen mit Vertretern des Weinsektors auf der Insel statt. Ziel ist es, die Winzer über das Erkennen der Reblaus und das richtige Vorgehen bei einem Befall zu informieren. Diese Treffen werden auf den gesamten Archipel ausgeweitet. Winzer, die Symptome an ihren Pflanzen feststellen, sollen dies den landwirtschaftlichen Beratungsstellen des Cabildo von Teneriffa oder dem Landwirtschaftsministerium der Kanarischen Regierung melden.
Beide Behörden betonen, dass die aktuelle Situation weder die Qualität noch die Einzigartigkeit der auf den Kanaren produzierten Weine beeinträchtigt.
Reblaus: Gefahr für Weinbau auf den Kanaren
Die Reblaus, wissenschaftlich Daktulosphaira vitifoliae und früher als Phylloxera vastatrix bekannt, wurde 1855 von Asa Fitch in den USA erstmals beschrieben. Sie befällt Weinreben und verursacht sichtbare Schäden an Blättern und Wurzeln. Auf den Blättern entstehen durch die Stiche der Insekten Gallen, die auf der Unterseite als chlorotische Läsionen zu erkennen sind. An den Wurzeln bilden sich Knötchen und Verdickungen. Dringt der Befall bis zur Hauptwurzel vor, stirbt die Pflanze innerhalb von zwei bis fünf Jahren ab.
Die Einschleppung der Reblaus nach Europa im Jahr 1863 löste eine schwere Krise im Weinbau aus, die erst Jahrzehnte später durch resistente amerikanische Unterlagen überwunden wurde. In Spanien trat der Schädling ab 1878 vor allem in Málaga, Girona und Regionen am Duero auf, während die Kanaren lange verschont blieben.
Phytosanitärer Sonderstatus der Kanarischen Inseln
Obwohl die Reblaus in Europa heute kein großes Problem mehr darstellt, gilt sie in Regionen ohne Befall wie den Kanaren weiterhin als Quarantäneschädling. Der Archipel besitzt einen eigenen phytosanitären Status, der durch die Verordnung vom 12. März 1987 festgelegt ist. Diese untersagt die Einfuhr von Rebmaterial, abgesehen von Früchten und Samen, auch vom spanischen Festland.
Bisher galten die Kanarischen Inseln laut dieser Regelung offiziell als reblausfrei.