Die Reblaus hat erstmals die Weinberge auf Teneriffa befallen. Das Schadinsekt wurde in einem halb verlassenen landwirtschaftlichen Gebiet an der Küste von La Laguna, genauer im Valle de Guerra, entdeckt. Seit ihrem ersten Auftreten in Spanien im Jahr 1870 hatte die Reblaus die Weinstöcke auf den Kanarischen Inseln bislang verschont.
Als „Covid der Rebe“ gilt die aus Nordamerika stammende Blattlaus als eine der gefährlichsten Schädlinge für Weinpflanzungen. In der Iberischen Halbinsel traten die ersten Fälle in Porto, Málaga und Girona auf. Die Reblaus befällt vor allem die Wurzeln der Pflanzen und verursacht dort erhebliche Schäden.
Reblaus-Befall auf Teneriffa: Gefahr für Weinberge
Beim Befall bilden sich Gallen oder Knoten an den Wurzeln, an denen die Insekten den Pflanzensaft saugen. In der Folge verfaulen die Wurzeln, Pilze und Bakterien führen zu Infektionen und Nekrosen. Hat sich die Reblaus einmal an der Wurzel etabliert, schwächt sie die Pflanze zunehmend, bis diese ohne Gegenmaßnahmen abstirbt. Auch die Blätter zeigen sichtbare Schäden.
Die Reblaus tritt in geflügelten oder sexuellen Formen auf, als Gallicola an den Blättern und Radicicola an den Wurzeln der Rebe. Nach einem Stich verläuft die Zersetzungsphase rasch und breitet sich über Luft und Boden aus. Das Insekt kann zudem an Werkzeugen haften und so weiterverbreitet werden. In Europa ist die Radicicola-Variante am häufigsten. Die Parasiten erreichen eine Größe von ein bis 1,25 Millimetern.
Maßnahmen gegen die Reblaus auf Teneriffa
Unmittelbar nach der Entdeckung wurden die befallenen Pflanzen und Wurzeln entfernt, desinfiziert und vernichtet. Gleichzeitig wurde eine Schutzzone um den Ausbruch eingerichtet. In allen Weinbergen der Region, sowohl kommerziellen als auch privaten, laufen bereits Untersuchungen. Geplant sind weitere phytosanitäre Maßnahmen zur Ausrottung des Schädlings.
In den vergangenen drei Tagen fanden Treffen zwischen dem Landwirtschaftsminister der Kanarischen Regierung, Narvay Quintero, und dem Cabildo von Teneriffa statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch Vertreter des Zolls und der Weinregulierungsräte der Insel beteiligten sich an den Beratungen.
Kanarische Regierung und Cabildo reagieren
Die Gespräche sollen auf alle Inseln ausgeweitet werden. Für Mittwoch ist ein Treffen im Ministerium mit Vertretern der Kanarischen Regierung, des Cabildo, landwirtschaftlichen Berufsverbänden, den Kontrollräten der DOP-Weine von Teneriffa sowie Weingütern geplant, um die Entwicklung der Maßnahmen zu bewerten. Regierung und Cabildo haben ein technisches Dokument mit Leitlinien für Erkennung und Vorgehen veröffentlicht.
Landwirte sind verpflichtet, bei Verdacht auf Symptome sofort die landwirtschaftlichen Beratungsstellen des Cabildo oder das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährungssouveränität zu informieren.
Schutzstatus der Kanaren in Gefahr
Auf den Kanarischen Inseln galt die Reblaus offiziell als „nicht vorhanden“. Dies wird durch die Anordnung vom 12. März 1987 geschützt, die die Einfuhr von Rebpflanzmaterial (Vitis L.) – mit Ausnahme von Früchten und Samen – aus jedem Land, auch vom spanischen Festland, verbietet.
In Europa stellt die Reblaus dank widerstandsfähiger Unterlagen derzeit kein großes Problem mehr dar. In Gebieten wie den Kanaren, wo sie nicht vorkommt, gilt sie jedoch weiterhin als Quarantäneschädling. Ziel der Maßnahmen bleibt deshalb die vollständige Tilgung des Ausbruchs und die Bewahrung des bisherigen Status.