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    Teneriffa Nachrichten 31. Juli 20252 Min. Lesedauer

    Teneriffa: Gericht spricht Angeklagten wegen Geldwäsche mangels Beweisen frei

    Teneriffa Nachrichten PH 10
    Die Küste von Teneriffa. Foto: Archivbild

    Das Gericht in Santa Cruz de Tenerife hat einen Mann vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Zuvor hatte das Strafgericht ihn von dem ebenfalls erhobenen Betrugsvorwurf entlastet, jedoch wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, einer Geldstrafe in Höhe von 6640 Euro und zur Rückzahlung von 2200 Euro verurteilt, die er sich angeblich angeeignet hatte.

    Das Urteil stellte fest, dass der Angeklagte fast 2200 Euro von einer anderen Person erhalten hatte. Das Geld wurde auf sein Konto eingezahlt und sollte für den Kauf eines Motors für sein Auto verwendet werden, doch er gab das Geld weder zurück noch nutzte er es für diesen Zweck.

    Freispruch wegen fehlender Beweise auf Teneriffa

    Das Provinzgericht kam nun zu dem Schluss, dass keine Beweise für die Absicht des Angeklagten vorliegen, die illegale Herkunft des Geldes zu verschleiern oder zu verbergen. Zudem erkannte das Gericht an, dass der Mann eine Behinderung hat, was für den Freispruch entscheidend war.

    Der Angeklagte beteuerte während des gesamten Verfahrens, es gebe keine Beweise für seine Beteiligung an dem mutmaßlichen Verbrechen. Er habe lediglich auf Anweisung Geld erhalten, um es an eine dritte Person weiterzuleiten. In seiner Verteidigung erklärte er, sich nicht daran zu erinnern, dem Kläger geschadet zu haben, da er unter akustischen Halluzinationen, Suizidgedanken, Amnesie, Zwangsstörungen und Schizophrenie leide.

    Gericht rügt unklare Urteilsbegründung

    Sein Anwalt argumentierte, es liege ein „unüberwindbarer Irrtum“ vor. Aufgrund der Erkrankungen seines Mandanten sei es „absurd“, dass dieser sein Verhalten oder dessen rechtliche Konsequenzen einschätzen könne. Der Angeklagte sei in die Irre geführt worden und hätte, wenn er die Illegalität seines Handelns erkannt hätte, nicht geholfen.

    Die festgestellten Tatsachen seien kaum verständlich gewesen. Obwohl dies im Berufungsverfahren nicht ausdrücklich thematisiert wurde, kritisierte das Gericht die „mangelhafte Abfassung“ und die „Unklarheit“ der festgestellten Tatsachen im Urteil des Strafgerichts.

    Unverständliche Formulierungen erschweren Nachvollziehbarkeit

    Das Gericht betonte, dass unverständliche Formulierungen die Nachvollziehbarkeit erschweren und zweifelhafte Wertungen die Feststellung der Straftat behindern. Diese Unklarheit erschwere es, die festgestellte Tatsache zu verstehen und damit das mutmaßliche Verbrechen nachzuweisen.

    In der Urteilsbegründung hieß es abschließend: „Tatsächlich erlaubt eine einfache Lektüre des Urteils keine Rückschlüsse darauf, welche Tatsachen zur Verurteilung geführt haben, sodass es notwendig ist, die rechtliche Begründung zu lesen, um es zu verstehen.“

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